Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 25. August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der entrümpler.at (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) im Bereich der Entrümpelungs-, Räumungs- und Transportdienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss & Angebote

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

Kostenvoranschläge, die auf Basis einer Besichtigung vor Ort erstellt werden, sind bindend für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Ausstellung.

3. Leistungsumfang & Ausführung

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht, sorgfältig und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere der Abfallwirtschaftsgesetze) auszuführen.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu räumenden Objekte zugänglich sind und keine Gefahrenstoffe (z. B. Asbest, Chemikalien) enthalten sind, die nicht vorab im Auftrag definiert wurden. Werden solche Stoffe unvorhergesehen angetroffen, behält sich der Auftragnehmer vor, die Arbeiten an diesen Materialien einzustellen oder entsprechende Mehrkosten zu berechnen.

4. Preise & Zahlungsbedingungen

Sofern nicht ein Pauschalpreis vereinbart wurde, erfolgt die Berechnung nach dem tatsächlichen Aufwand (Stundensätze, Entsorgungsgebühren). Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnspesen zu berechnen.

5. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände (z. B. Antiquitäten, Kunstwerke), die nicht entsorgt werden sollen, ausdrücklich hinzuweisen und diese entsprechend zu kennzeichnen oder zu sichern.

Für Schäden an Gebäudeteilen, die sich beim Ausbau oder Abtransport sperriger Gegenstände über enge Zugänge trotz sorgfältiger Arbeit nicht vermeiden lassen, wird nicht gehaftet, sofern der Auftraggeber auf dieses Risiko vorab hingewiesen wurde und der Räumung zugestimmt hat.

Schadenersatzansprüche sind bei Verbrauchergeschäften der Höhe nach nicht beschränkt; gegenüber Unternehmern ist die Haftung mit dem Auftragswert begrenzt, und die Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch bei Abnahme der Leistung, zu melden.

6. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen – etwa telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular oder bei der Besichtigung vor Ort –, steht dem Auftraggeber als Verbraucher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Der Rücktritt ist in einer eindeutigen Erklärung mitzuteilen, etwa per E-Mail an office@entrümpler.at oder telefonisch unter +43 660 1995746. Die Frist ist gewahrt, wenn die Erklärung innerhalb der 14 Tage abgesendet wird.

Soll die Räumung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, benötigen wir dafür Ihr ausdrückliches Verlangen. Tritt der Auftraggeber danach zurück, ist der bis dahin erbrachte Leistungsanteil anteilig zu vergüten. Ist die Leistung auf Ihr Verlangen vollständig erbracht, erlischt das Rücktrittsrecht.

7. Termine, Verschiebung & Stornierung

Vereinbarte Räumungstermine sind für beide Seiten verbindlich. Eine Verschiebung ist bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich; wir suchen gemeinsam einen Ersatztermin.

Wird der Termin später abgesagt oder ist das Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zugänglich, können nachweislich angefallene Kosten für bereitgestelltes Personal, Fahrzeuge und reservierte Entsorgungskapazität in Rechnung gestellt werden. Das gesetzliche Rücktrittsrecht nach Punkt 6 bleibt davon unberührt.

Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Auflagen, Streik oder Wetterereignisse berechtigen zur Verschiebung des Termins, ohne dass daraus Ansprüche entstehen.

8. Eigentum, Fundstücke & Verwertung

Der Auftraggeber versichert, über die zu räumenden Gegenstände verfügungsberechtigt zu sein. Mit Übernahme gehen die zur Entsorgung freigegebenen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, der sie fachgerecht entsorgt oder – soweit möglich – der Wiederverwendung zuführt.

Persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck und offensichtlich bedeutsame Fundstücke werden gesichert und dem Auftraggeber übergeben, nicht entsorgt. Wird ein Erlös aus der Verwertung brauchbarer Gegenstände vereinbart, wird dieser im Angebot ausgewiesen und gegen die Auftragssumme gerechnet.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bleibt eine Leistung hinter dem Vereinbarten zurück – etwa wenn ein Bereich nicht besenrein übergeben wurde –, beheben wir dies auf Mitteilung hin ohne zusätzliche Kosten. Bitte teilen Sie erkennbare Mängel möglichst bei der gemeinsamen Übergabe mit, damit wir sie sofort erledigen können.

10. Datenschutz

Die im Rahmen der Anfrage und Auftragsabwicklung übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzbestimmungen ihres Wohnsitzstaates unberührt.

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht in Wien; für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

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